Der Inhalt eines Lage- und Höhenplans bzw. eines Lageplans zum Bauantrag richtet sich nach den Bestimmungen des §9 der DVOSächsBO. Gemessen und dargestellt werden müssen u.a.:
enthalten:
Zur Erstellung eines Lageplans zum Bauantrag benötigen wir die Planungsunterlagen Ihres Architekten oder Planers im PDF- und DXF-Format.
Hierzu zählen: