WOHNUNG VERMESSEN LASSEN  | WOHNFLÄCHENBERECHNUNG (WoFlV)  | WOHNRAUMVERMESSUNG


Sie zweifeln an der Fläche Ihrer Mietwohnung oder Eigentumswohnung? Sie benötigen einen aktuellen Grundriss Ihrer Wohnung? Sie sollten Ihre Wohnung vermessen lassen. Gern übernehmen wir das Aufmaß Ihrer Wohnung und erstellen eine Wohnflächenberechnung nach Wohnflächenverordnung.

Bei uns sind Sie in den besten Händen.


Wir garantieren Ihnen:

     - Professionalität

     - Zuverlässigkeit & Präzision

     - moderne Laservermessung

     - konform nach WoFlV


Wir sind tätig in Sachsen (vorwiegend im Raum Dresden) und für Projekte ab 40 Wohneinheiten auch deutschlandweit.

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Kostenfreies Angebot

Darum sind wir Ihr Experte für Wohnungsvermessung und Wohnflächenberechnung

Anzahl gemessener Wohnungen
(seit 2016)
 434

gemessene Quadratmeter
(seit 2016)
ca. 38.880 m²

gescannte Punkte
(seit 2016)
ca. 38.395.000.000

Warum sollte ich meine Wohnung vermessen lassen?

Für das Aufmaß einer Wohnung gibt es verschiedenste Gründe.
Zu den häufigsten zählen, dass Mieter oder Käufer einer Eigentumswohnung die Flächenangaben des Miet- bzw. Kaufvertrages überprüfen möchten.
Weiterhin sollten Vermieter die Wohnungen nach Baumaßnahmen vermessen lassen, damit die Grundrisse und Wohnflächen stets auf einem aktuellen Stand sind. Dies gilt auch für Wohnungen in neu errichteten Gebäuden, falls nicht exakt nach Planung gebaut wurde.
Mit einer professionellen Wohnflächenberechnung schaffen Sie Rechtssicherheit.

Kann ich meine Wohnung selber ausmessen?

Grundsätzlich können Sie Ihre Wohnung selbst vermessen. Kommt es jedoch zum Rechtsstreit mit Ihrem Vermieter oder Verkäufer, so sind Sie in der Pflicht eine aufgetretene Flächenabweichung zu beweisen. Insbesondere wenn Ihre Wohnung Dachschrägen aufweist, wird Sie die eigenhändige Vermessung Ihrer Wohnung vor Herausforderungen stellen (siehe "Welche Räume zählen nicht zur Wohnfläche?")

Wie wird eine Wohnung vermessen?

Wir messen jeden Raum Ihrer Wohnung mittels 3D Laserscanner auf, der eine Vielzahl an Messpunkten erfasst. Fehlmessungen oder zufällige Abweichungen sind damit praktisch ausgeschlossen. Somit ist unsere Wohnungsvermessung und darauf basierende Wohnflächenberechnung rechtssicher.
Mehr zum Thema 3D Laserscanning erfahren Sie hier.

Was zählt alles zur Wohnfläche?

Die Wohnfläche berechnen wir entsprechend der gesetzlichen Regelungen der Wohnflächenverordnung (WoFlV). Zur Wohnfläche einer Wohnung zählen die Grundflächen aller Räume, die zur jeweiligen Wohnung gehören. Dies umfasst auch Wintergärten, Balkone, Loggien, Dachgärten und Terrassen. 

Welche Räume zählen nicht zur Wohnfläche?

Gemäß Wohnflächenverordnung zählen zum Beispiel die folgenden Räume nicht zur Wohnfläche: Kellerräume, Abstellräume außerhalb der Wohnung, Waschküchen, Bodenräume, Trockenräume, Heizungsräume und Garagen. 

Zählt die Terrasse / der Balkon zur Wohnfläche?

Ja, Terrassen, Balkone und Loggien zählen zur Wohnfläche.
Sie werden in der Regel zu einem Viertel, höchstens jedoch zur Hälfte der Wohnfläche zugerechnet.

Wie teuer ist eine Wohnflächenberechnung?

Wie teuer eine Wohnungsvermessung und eine Wohnflächenberechnung ist, hängt von einigen Faktoren ab. Hierzu zählen z.B., ob die Räume bewohnt oder leerstehend sind sowie die Geometrie der Wohnung (Größe der Räume, Dachschrägen, ...).
Des Weiteren besteht ein wesentlicher Unterschied darin, ob Sie uns einen digitalen Grundriss liefern, in welchen wir die berechneten Flächen eintragen, oder ob wir einen komplett neuen Grundriss für Sie erstellen. 
Der Preis liegt anhängig von den o.g. Faktoren zwischen 1,50 € und 5,50 € pro Quadratmeter zzgl. Nebenkosten.

Ist 3D Laserscanning nicht viel zu aufwendig für Wohnungsvermessung?

Nein, Laserscanning ist das mit Abstand effektivste Verfahren zur Vermessung von Wohnungen, egal welcher Größe. Insbesondere die kurze Messzeit vor Ort, die Menge der erfassten Daten sowie deren Qualität und Vollständigkeit zeichnen diese Messmethode aus. Daher nutzen wir diese Technologie z.B. für sämtliche Aufmaße im Inneren von Gebäuden.

Sie möchten Ihre Wohnung vermessen lassen, um eine exakte Wohnflächenberechnung zu erhalten, dann beraten wir Sie gern. Vereinbaren Sie hierzu gern einen Termin für eine persönliche Beratung oder senden Sie uns Ihr Anliegen gern per E-Mail.

Wenn Sie uns Ihr Anliegen per Mail senden, benötigen wir die Lage Ihrer Wohnung, eine Angabe darüber, ob die Räume bewohnt oder leerstehend sind sowie eine Angabe zum Geschoss, in welchem sich Ihre Wohnung befindet.
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